Ehevertrag Kosten: Was kostet ein Ehevertrag wirklich?

Redaktion meinehevertrag24 · 21. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Taschenrechner und Unterlagen auf einem Schreibtisch als Sinnbild für Ehevertragskosten

Die Frage, was ein Ehevertrag kostet, hat keine einzige Antwort, sondern zwei: was der Notar verlangt und was ihr für die Vorbereitung ausgebt. Nur der erste Teil ist Pflicht.

Notarkosten fallen bei jedem Ehevertrag an, unabhängig davon, wer den Entwurf geschrieben hat. Was davor passiert – Anwaltskanzlei, Online-Vorbereitung oder direkt zum Notar – entscheidet vor allem darüber, wie vorbereitet und einig ihr in den Termin geht.

In diesem Artikel rechnen wir mit echten Zahlen: den gesetzlich festgelegten Notargebühren nach GNotKG und realistischen Preisspannen für die Vorbereitung. Mit dem Notarkosten-Rechner könnt ihr eure eigene Situation in wenigen Klicks überschlagen.

Die drei Kostenblöcke im Überblick

Ein Ehevertrag setzt sich aus bis zu drei Kostenblöcken zusammen. Nur einer davon ist wirklich unvermeidbar.

  • Notarkosten – gesetzlich festgelegt, für jeden Ehevertrag Pflicht, unabhängig vom Entwurfsweg.
  • Entwurfskosten – optional: Anwaltskanzlei (individuell), Online-Vorbereitung (standardisiert, parametrisiert) oder gar keine Vorbereitung – dann entwirft der Notar direkt im Termin.
  • Nebenkosten – Dokumentenpauschale, Auslagen, Umsatzsteuer; oft übersehen, aber real.

Der Notar ist Pflicht, alles andere ist eure Entscheidung.

Notarkosten: Pflicht, aber berechenbar

Ein Ehevertrag wird erst durch die notarielle Beurkundung wirksam (§ 1410 BGB) – daran führt kein Weg vorbei, unabhängig davon, wie ihr den Entwurf vorbereitet. Die Höhe der Notargebühr ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert.

Grundlage ist die 2,0-Beurkundungsgebühr (Nr. 21100 KV GNotKG) nach der Gebührentabelle B (§ 34 GNotKG). Die Mindestgebühr liegt bei 120 €. So sehen die Notargebühren (netto) in der Praxis aus – zzgl. 19 % Umsatzsteuer und Dokumentenpauschale/Auslagen:

Reinvermögen beider Partner (Geschäftswert)Notargebühr nettozzgl. 19 % USt (ca.)
40.000 €290 €ca. 345 €
100.000 €546 €ca. 650 €
200.000 €870 €ca. 1.035 €
500.000 €1.870 €ca. 2.225 €
1.000.000 €3.470 €ca. 4.129 €

Beim Notar sind Beratung und Entwurf in dieser Gebühr bereits enthalten – ihr zahlt also nicht doppelt, wenn ihr ohne Vorbereitung zum Termin geht. Der Unterschied liegt darin, wie vorbereitet und einig ihr dort ankommt.

Der Geschäftswert: Was wirklich gezählt wird

Der Geschäftswert ist nicht euer Gehalt oder der Wert einer Immobilie allein, sondern das Reinvermögen beider Partner zusammengerechnet – also alle Vermögenswerte abzüglich Schulden. Wer zwei Eigentumswohnungen mit hoher Restschuld hat, zahlt oft weniger Notargebühr als ein Paar mit hohem Ersparten und ohne Kredite.

Deshalb lohnt sich vor dem Termin ein ehrlicher Überblick über Vermögen und Schulden beider Partner – nicht nur, um die Notarkosten zu überschlagen, sondern weil ihr diese Zahlen ohnehin für den Ehevertrag selbst braucht.

Der Entwurfsweg: Anwalt, Online-Vorbereitung oder direkt zum Notar

Für den Entwurf habt ihr im Kern drei Wege – mit sehr unterschiedlichen Preisen und sehr unterschiedlicher Vorbereitung:

  • Direkt zum Notar, ohne Vorbereitung: keine zusätzlichen Kosten, da Beratung und Entwurf in der Beurkundungsgebühr enthalten sind – aber ihr kommt unvorbereitet in einen Termin, in dem viel auf einmal zu klären ist.
  • Anwaltlicher Individualentwurf: eine Kanzlei erstellt einen maßgeschneiderten Entwurf, üblicherweise ca. 1.700–4.000 €+ zusätzlich zu den Notarkosten, je nach Gegenstandswert oder Honorarvereinbarung.
  • Geführte Online-Vorbereitung: ein strukturierter Paar-Prozess mit anwaltlich vorbereiteten Bausteinen, bei uns einmalig 99 € (Angebotspreis, regulär 149 €) – ihr kommt informiert und als Paar abgestimmt zum Notar.
  • Generische Online-Generatoren: einfache Formular-Generatoren, meist ca. 30–500 €, häufig ohne echten Abgleich zwischen den Partnern.

In jedem Fall ersetzt keiner dieser Wege den Notartermin – die notarielle Beurkundung bleibt Pflicht. Was sich unterscheidet, ist, wie gut ihr vorbereitet in diesen Termin geht. Mehr zum Ablauf lest ihr im Artikel Ehevertrag beim Notar: So läuft der Termin ab.

Wann der Aufwand über den Standardfall hinausgeht

Nicht jede Situation ist gleich komplex. Rund jede fünfte Ehe in Deutschland ist eine Wiederheirat, rund jede achte binational – in solchen Konstellationen kommen oft zusätzliche Fragen dazu, die sich auf den Vorbereitungsaufwand auswirken, nicht aber auf die gesetzliche Notargebühr selbst.

In all diesen Fällen ändert sich meist nicht die gesetzliche Notargebühr selbst – wohl aber, wie viel Vorbereitung und gegebenenfalls zusätzliche fachliche Beratung sinnvoll sind.

Versteckte Kosten, die oft übersehen werden

Neben der Notargebühr selbst kommen häufig kleinere Positionen hinzu, die im ersten Überschlag gerne vergessen werden:

  • Dokumentenpauschale für Ausfertigungen und Kopien – meist ein kleinerer zweistelliger Betrag.
  • 19 % Umsatzsteuer auf die Notargebühr – wird in vielen ersten Überschlagsrechnungen vergessen.
  • Zusätzliche Beurkundungen, etwa wenn Grundbesitz übertragen oder ein Grundbucheintrag geändert wird.
  • Anwaltliche Zusatzkosten, falls ihr euch neben der Online-Vorbereitung noch individuell beraten lasst.

Der Spar-Irrtum: Beim Notar könnt ihr nicht sparen

Ein weit verbreiteter Irrtum: Wer sich gut vorbereitet, spart sich den Notar oder zumindest einen Teil der Notarkosten. Das stimmt nicht. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1410 BGB) und die Gebühr richtet sich ausschließlich nach eurem Geschäftswert – nicht danach, ob ein Entwurf schon vorlag oder wie viel Beratungszeit der Notar braucht.

Sinnvoll bleibt Sparen trotzdem – nur eben nicht beim Notar: Wer sich vorbereitet, reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass zusätzlich zur Online-Vorbereitung noch eine kostenintensive anwaltliche Einzelberatung nötig wird, weil grundlegende Fragen bereits als Paar geklärt sind.

Ihr spart nicht am Notar, sondern an Zeit, Unsicherheit und potenziellen Anwaltskosten – indem ihr vorbereitet und einig in den Termin geht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?

Die Notargebühr richtet sich nach dem Reinvermögen beider Partner (Geschäftswert) und liegt gesetzlich fest zwischen einer Mindestgebühr von 120 € und mehreren Tausend Euro bei hohem Vermögen. Bei einem Geschäftswert von 200.000 € liegt sie netto bei etwa 870 €, mit Umsatzsteuer und Auslagen bei rund 1.060 €.

Kann ich Notarkosten für den Ehevertrag sparen?

Nein. Die Notargebühr ist gesetzlich festgelegt (GNotKG) und hängt nur vom Geschäftswert ab, nicht davon, wer den Entwurf vorbereitet hat. Sparen könnt ihr höchstens bei den optionalen Entwurfskosten, etwa durch eine strukturierte Vorbereitung statt eines individuellen Anwaltsentwurfs.

Was kostet ein anwaltlicher Ehevertrag-Entwurf?

Ein individueller Entwurf durch eine Anwaltskanzlei kostet üblicherweise ca. 1.700 bis 4.000 € oder mehr, abhängig vom Gegenstandswert oder einer Honorarvereinbarung – zusätzlich zu den gesetzlichen Notarkosten.

Wie wird der Geschäftswert für die Notarkosten berechnet?

Der Geschäftswert entspricht dem Reinvermögen beider Partner zusammengerechnet, also allen Vermögenswerten abzüglich Schulden. Er ist die Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Notargebühr nach § 34 GNotKG.

Sind Beratung und Entwurf im Notartermin enthalten?

Ja. Beratung und Entwurf sind Teil der Beurkundungsgebühr und fallen nicht separat an. Wer ohne Vorbereitung zum Notar geht, zahlt also nicht mehr an Notarkosten – kommt aber meist weniger vorbereitet in den Termin.