Ehevertrag beim Notar: So läuft der Termin ab

Redaktion meinehevertrag24 · 21. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Notarielle Vertragsurkunde mit Siegel und Unterschriftszeile auf einem Schreibtisch

Der Notartermin ist der einzige Schritt, der einen Ehevertrag tatsächlich wirksam macht (§ 1410 BGB) – trotzdem ist vielen Paaren unklar, wie er eigentlich abläuft.

Die gute Nachricht: Der Ablauf ist gut vorhersehbar, wenn ihr wisst, was auf euch zukommt. Wer vorbereitet und als Paar abgestimmt hinkommt, verbringt den Termin mit Unterschreiben statt mit offenen Fragen.

Dieser Artikel führt euch Schritt für Schritt durch den Weg zum und durch den Notartermin – von der Terminanfrage bis zur Ausfertigung.

Notar finden und Termin anfragen

  1. Notarin oder Notar in eurer Nähe auswählen – ein Ehevertrag kann bei jedem Notariat beurkundet werden, unabhängig vom Wohnort.
  2. Kurze Anfrage per Telefon oder E-Mail stellen: worum es geht (Ehevertrag), grobe Vermögensverhältnisse, gewünschter Zeitraum.
  3. Termin für ein Vorgespräch oder direkt für die Beurkundung vereinbaren, je nachdem, ob bereits ein Entwurf vorliegt.
  4. Bei Bedarf ein zweites Notariat für eine Einschätzung kontaktieren – die Gebühren sind gesetzlich identisch, der persönliche Umgang kann sich unterscheiden.

Häufig reicht ein einziger Beurkundungstermin, wenn der Entwurf vorab geprüft und abgestimmt wurde. Bei komplexeren Konstellationen – etwa mit Unternehmensbeteiligung, Immobilien in mehreren Ländern oder ungewöhnlichen Regelungen – ist ein zusätzliches Vorgespräch beim Notariat sinnvoll, um Rückfragen vorab zu klären. Ob ihr den Ehevertrag vor oder erst nach der Hochzeit beurkunden lasst, ändert am Ablauf selbst wenig – Verlesung, Belehrung und Unterschrift laufen gleich ab.

Unterlagen-Checkliste für den Termin

Ein vollständiger Unterlagensatz spart im Termin Zeit und verhindert Rückfragen, die sich auch vorab klären lassen:

  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Partner.
  • Falls vorhanden: schriftlicher Entwurf des Ehevertrags.
  • Übersicht über Vermögen und Schulden beider Partner (Vermögensverzeichnis).
  • Bei Immobilienbesitz: Grundbuchauszüge oder zumindest die genaue Bezeichnung der Grundstücke.
  • Bei Selbstständigkeit oder Unternehmensbeteiligung: aktuelle Unterlagen zum Unternehmenswert.
  • Bei binationalen Ehen: Nachweise zum anwendbaren Recht oder eine bereits getroffene Rechtswahl, falls vorhanden.

Entwurf vorab einreichen und die Zwei-Wochen-Regel

Liegt bereits ein Entwurf vor – anwaltlich oder über eine geführte Online-Vorbereitung erstellt – sendet ihr ihn dem Notariat vorab zu. Der Notar prüft den Entwurf, ergänzt notwendige Formulierungen und schickt ihn euch zur Durchsicht zurück.

Üblich ist, den finalen Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zu erhalten. Das gibt euch Zeit, ihn in Ruhe zu lesen, Rückfragen zu stellen und Änderungen anzustoßen – statt komplexe Klauseln erstmals im Termin selbst zu verstehen.

Wer diese Frist nicht einhält, riskiert, wichtige Fragen erst im Termin selbst zu klären – zulasten der Atmosphäre und mitunter der Zeitplanung des gesamten Termins.

  • Entwurf zu spät eingereicht: Das Notariat braucht Vorlaufzeit für Prüfung und Terminplanung.
  • Unvollständige Vermögensangaben: führen im Termin zu Rückfragen und Verzögerungen.
  • Nur ein Partner hat den Entwurf gelesen: Beide sollten vorher informiert und einverstanden sein.
  • Kurzfristige Terminabsage: Viele Notariate berechnen bei sehr kurzfristigen Absagen einen Teil der Gebühr.

So läuft der Termin selbst ab

  1. Verlesung: Der Notar liest den gesamten Vertragstext laut vor – das ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert je nach Umfang 30 bis 90 Minuten.
  2. Belehrung: An relevanten Stellen erklärt der Notar die rechtliche Tragweite einzelner Klauseln, etwa zu Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich.
  3. Fragen klären: Beide Partner können jederzeit nachfragen; der Notar ist zur neutralen Beratung beider Seiten verpflichtet.
  4. Unterschrift: Beide Partner unterschreiben in gleichzeitiger Anwesenheit die Urkunde.
  5. Siegel: Der Notar beurkundet die Unterschrift mit Siegel und Unterschrift – erst damit ist der Ehevertrag wirksam.

Bringt für den Termin ausreichend Zeit mit, auch wenn ihr denkt, alles sei schon geklärt – Verlesung und Belehrung lassen sich nicht abkürzen und variieren je nach Umfang eures Vertrags.

Auch bei guter Vorbereitung kann es vorkommen, dass im Termin selbst noch offene Fragen auftauchen. Der Notar wird die Beurkundung in diesem Fall in der Regel vertagen, statt einen Vertrag zu beurkunden, dem nicht wirklich beide zustimmen – lieber ein zweiter Termin als eine Unterschrift mit Bauchschmerzen.

Danach: Ausfertigungen und Aufbewahrung

Nach dem Termin erhaltet ihr in der Regel jeweils eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Urkunde; das Original verbleibt beim Notariat und ist dort dauerhaft archiviert. Bewahrt eure Ausfertigung an einem sicheren Ort auf – ihr braucht sie im Zweifel Jahre oder Jahrzehnte später.

Manche Notariate bieten zudem eine digitale Archivierung an, über die ihr im Bedarfsfall unkompliziert eine weitere Abschrift anfordern könnt.

Ändert sich eure Situation später wesentlich – etwa durch die Geburt eines Kindes oder eine berufliche Veränderung – lässt sich ein bestehender Ehevertrag durch einen weiteren Notartermin anpassen oder ergänzen; mehr dazu im Artikel Ehevertrag nachträglich ändern.

Kosten des Termins kurz zusammengefasst

Die Notargebühr richtet sich nach dem Reinvermögen beider Partner (Geschäftswert) und ist gesetzlich festgelegt – Beratung und Entwurf sind bereits enthalten. Bei einem Geschäftswert von 100.000 € liegt sie netto bei etwa 546 €, bei 200.000 € bei etwa 870 € netto, rund 1.060 € inklusive Umsatzsteuer und Auslagen. Auch bei kleinerem Vermögen fällt mindestens die gesetzliche Mindestgebühr von 120 € an – der Notartermin ist also nie kostenlos, aber immer klar kalkulierbar. Euren Betrag überschlagt ihr im Notarkosten-Rechner; Details liefert der Artikel Ehevertrag Kosten: Was kostet ein Ehevertrag wirklich?.

So holt ihr das meiste aus dem Termin

Der größte Unterschied zwischen einem zähen und einem entspannten Notartermin liegt selten am Notar – sondern daran, wie vorbereitet und einig ein Paar ankommt. Wer vorher schon geklärt hat, welchen Güterstand es will und wo mögliche Konfliktpunkte liegen, verbringt den Termin mit Unterschreiben statt mit Grundsatzdiskussionen.

Genau darauf zielt unser geführter Paar-Prozess: getrenntes Beantworten von 97 Fragen, ein Partner-Abgleich, der Diskrepanzen zwischen euch sichtbar macht, ein Fairness-Check und ein Wissens-Kurs, bevor ihr überhaupt einen Termin vereinbart. Einmalig 99 € (Angebotspreis, regulär 149 €) – mehr dazu unter So funktioniert's oder direkt im kostenlosen 3-Minuten-Check.

Häufige Fragen

Wie finde ich den richtigen Notar für den Ehevertrag?

Jedes Notariat kann einen Ehevertrag beurkunden, unabhängig vom Wohnort. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit groben Angaben zu Vermögen und gewünschtem Zeitraum reicht für die Terminanfrage.

Wie lange dauert ein Notartermin für einen Ehevertrag?

Je nach Umfang des Vertrags dauern Verlesung und Belehrung meist zwischen 30 und 90 Minuten. Liegt bereits ein durchdachter, vorab besprochener Entwurf vor, geht es in der Regel schneller.

Welche Unterlagen brauche ich für den Notartermin?

Mitzubringen sind gültige Ausweise beider Partner, ein eventuell vorhandener Entwurf, eine Übersicht über Vermögen und Schulden sowie bei Bedarf Grundbuchauszüge oder Unternehmensunterlagen.

Kann ich den Ehevertrag-Entwurf vorab lesen?

Ja, üblich ist, den finalen Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu erhalten, damit beide Partner ihn in Ruhe durchlesen und Rückfragen stellen können.

Was passiert, wenn ich im Termin eine Klausel nicht verstehe?

Der Notar ist verpflichtet, alle Klauseln zu erklären und Fragen zu beantworten. Der Vertrag wird zudem vollständig laut vorgelesen, bevor beide Partner unterschreiben.