Die Beurkundungsgebühr ist gesetzlich festgelegt — sie hängt nur von eurem gemeinsamen Reinvermögen ab. Gebt eure Werte ein und seht sofort, was der Termin kostet.
Je Person: Vermögen (Konten, Depots, Immobilien, Unternehmen) minus Schulden.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Kostenrechnung eures Notars nach GNotKG.
Gebt links euer Reinvermögen ein — das Ergebnis erscheint sofort.
Notargebühren sind kein Verhandlungsthema: Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt sie bundesweit einheitlich fest. Für die Beurkundung eines Ehevertrags fällt die doppelte Gebühr nach Tabelle B an (Nr. 21100 Kostenverzeichnis), mindestens 120 €. Grundlage ist der Geschäftswert — beim Ehevertrag in der Regel das zusammengerechnete Reinvermögen von euch beiden.
Wichtig einzuordnen: In dieser Gebühr sind Beratung und Entwurf durch den Notar bereits enthalten. Ihr zahlt sie bei jedem Ehevertrag — egal, wie der Entwurf entsteht. Was ihr beeinflussen könnt, ist nicht die Gebühr, sondern wie gut ihr den Termin nutzt: vorbereitet, informiert und einig.
| Geschäftswert | 2,0-Gebühr (netto) | inkl. 19 % USt |
|---|---|---|
| 40.000 € | 290 € | 345,10 € |
| 100.000 € | 546 € | 649,74 € |
| 200.000 € | 870 € | 1.035,30 € |
| 500.000 € | 1.870 € | 2.225,30 € |
| 1.000.000 € | 3.470 € | 4.129,30 € |
Ohne Dokumentenpauschale und Auslagen. Referenzwerte nach GNotKG Tabelle B; das 40.000-€-Beispiel entspricht dem auf notar.de veröffentlichten Rechenbeispiel.
Beim Ehevertrag mit Güterstandsregelung ist der Geschäftswert in der Regel das modifizierte Reinvermögen beider Partner: alles Vermögen (Immobilien, Konten, Depots, Unternehmen) abzüglich der Schulden, zusammengerechnet. Der Mindestgeschäftswert liegt bei 500 €.
Für das Beurkundungsverfahren eines Ehevertrags sieht Nr. 21100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG die doppelte Gebühr nach Tabelle B vor — mindestens 120 €. Beratung und Entwurf durch den Notar sind darin bereits enthalten.
Ja, in der Praxis: die Dokumentenpauschale (Kopien/Ausfertigungen, meist 0,15 € je Seite), Post- und Telekommunikationspauschale sowie 19 % Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen. Zusammen meist ein niedriger zweistelliger bis knapp dreistelliger Betrag zusätzlich.
Nein. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und bei jedem Notar in Deutschland identisch. Es lohnt sich also nicht, nach dem günstigsten Notar zu suchen — wohl aber, vorbereitet in den Termin zu gehen.
Schulden mindern das Vermögen der Person, der sie zuzurechnen sind — euer Reinvermögen ist Vermögen minus Verbindlichkeiten. Ein negatives Reinvermögen eines Partners wird aber nicht mit dem Vermögen des anderen verrechnet.
Mehr zum Gesamtbudget — inklusive der Frage, was der Entwurfsweg kostet — lest ihr im Artikel Was kostet ein Ehevertrag?. Und wie der Termin selbst abläuft, steht im Ratgeber Ehevertrag beim Notar.
Kommt vorbereitet und einig zum Notar: Der geführte Paar-Prozess klärt eure Fragen, bevor die Gebühr anfällt — einmalig 99 € statt 149 € pro Paar.