Ehevertrag bei binationalen Ehen: Welches Recht gilt für euch?

Redaktion meinehevertrag24 · 21. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit

Zwei Pässe und eine Weltkarte auf einem Tisch als Symbol für eine binationale Partnerschaft

Rund jede achte Ehe in Deutschland ist binational – einer der schönen Nebeneffekte einer vernetzten Welt. Rechtlich bringt das aber eine Frage mit, die viele Paare erst spät stellen: Welches Güterrecht gilt eigentlich für unser Vermögen, wenn wir aus verschiedenen Ländern kommen oder in verschiedenen Ländern gelebt haben oder leben werden?

Ohne eigene Regelung entscheidet das nicht ihr, sondern eine EU-Verordnung anhand objektiver Anknüpfungspunkte – und die können sich im Lauf eures Lebens verschieben, etwa wenn ihr beruflich umzieht. Ein Ehevertrag mit klarer Rechtswahl ist deshalb für binationale Paare oft der wichtigste einzelne Baustein: Er schafft Planbarkeit, unabhängig davon, wo ihr in zehn Jahren lebt.

Ohne Regelung: Welches Recht gilt automatisch?

Für Ehen, die seit dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden (bzw. für die danach erstmals eine Anknüpfung relevant wird), regelt die EU-Güterrechtsverordnung, welches nationale Güterrecht ohne eigene Rechtswahl gilt. Die Anknüpfung erfolgt in einer festen Reihenfolge: An erster Stelle steht der erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt nach der Eheschließung. Gibt es den nicht, greift die gemeinsame Staatsangehörigkeit; fehlt auch die, entscheidet die engste Verbindung zum Zeitpunkt der Eheschließung.

Das wird konkret relevant, wenn sich nationale Güterstände stark unterscheiden. Manche Länder kennen keine der deutschen Zugewinngemeinschaft vergleichbare Regelung, andere haben eine automatische Gütergemeinschaft, in der ab der Hochzeit (fast) alles gemeinsames Vermögen wird. Ohne eigene Rechtswahl wisst ihr also unter Umständen gar nicht sicher, welches Regelwerk im Ernstfall angewendet wird – bis ein Gericht es im Streitfall feststellen muss.

Die Rechtswahl: euer wichtigster Baustein

Die EU-Güterrechtsverordnung erlaubt euch, per Ehevertrag selbst zu bestimmen, welches Recht auf euren Güterstand angewendet wird – meist zur Auswahl stehen das Recht eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer von euch hat, oder das Recht des Staates eures gewöhnlichen Aufenthalts. Genau das ist der entscheidende Hebel für binationale Paare: Mit einer ausdrücklichen Rechtswahl legt ihr fest, welches Güterrecht gilt – unabhängig davon, wohin ihr später zieht.

Wählt ihr deutsches Güterrecht, bekommt ihr damit ein bekanntes, gut dokumentiertes System: die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Regelfall, mit der Möglichkeit, per Ehevertrag Anpassungen vorzunehmen (§ 1408 BGB Vertragsfreiheit, § 1414 BGB Gütertrennung als Alternative). Für viele binationale Paare, die zumindest zeitweise in Deutschland leben oder deutsches Vermögen haben, ist das der pragmatischste Anker – nicht weil deutsches Recht per se besser ist, sondern weil ihr es aktiv gewählt habt und es sich nicht durch den nächsten Umzug ändert.

Die Rechtswahl ist keine Formsache – sie entscheidet, welches Regelwerk euer Vermögen ein Eheleben lang begleitet.

Was ihr über die Rechtswahl hinaus regeln solltet

  • Güterstand: Innerhalb des gewählten Rechts legt ihr fest, ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder eine modifizierte Variante zu euch passt.
  • Unterhalt: Klärt, wie nachehelicher Unterhalt gehandhabt wird, besonders wenn einer von euch für die Familie beruflich zurücksteckt oder ins Ausland des anderen zieht.
  • Vermögen in mehreren Ländern: Immobilien, Konten oder Unternehmensanteile im Ausland unterliegen teils zusätzlichen lokalen Regeln (etwa bei Immobilien oft dem Recht des Lageorts) – das gehört dokumentiert.
  • Sprache und Beurkundungsform: Der Ehevertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB); bei fremdsprachigen Partner:innen kommen oft Dolmetscher:in oder zweisprachige Fassungen hinzu.

Anerkennung im Ausland: ehrlich betrachtet

Ein in Deutschland notariell beurkundeter Ehevertrag mit Rechtswahl wird innerhalb der EU-Staaten, die die Güterrechtsverordnung anwenden, grundsätzlich anerkannt. Außerhalb der EU – und auch bei einzelnen EU-Staaten, die nicht an der Verordnung teilnehmen – gibt es dafür keine pauschale Garantie. Ob und wie ein deutscher Ehevertrag in einem bestimmten Land Wirkung entfaltet, hängt vom dortigen internationalen Privatrecht ab und kann sich unterscheiden.

Wenn für euch ein konkretes Zielland relevant ist – etwa weil ihr dort Vermögen habt oder dorthin ziehen wollt –, solltet ihr das gezielt vor Ort rechtlich prüfen lassen, statt euch auf Annahmen zu verlassen. Das ist eine der wenigen Situationen, in denen individuelle Beratung durch spezialisierte Fachleute im jeweiligen Land unverzichtbar ist; ein Standardvertrag kann diese länderspezifische Prüfung nicht ersetzen.

So geht ihr es an

  1. Klären, in welchen Ländern ihr aktuell lebt, gelebt habt oder plant zu leben – das bestimmt die Ausgangslage nach der EU-Güterrechtsverordnung.
  2. Gemeinsam entscheiden, welches Recht ihr per Rechtswahl festlegen wollt (oft: das Recht des Landes, in dem ihr euren Lebensmittelpunkt seht).
  3. Güterstand innerhalb des gewählten Rechts besprechen – Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder eine modifizierte Variante.
  4. Auslandsvermögen und -verbindlichkeiten dokumentieren, bei komplexen Fällen gezielt lokale Beratung im Zielland einholen.
  5. Entwurf erstellen und, falls nötig, für fremdsprachige Partner:innen vorbereiten (Dolmetscher:in, zweisprachige Fassung).
  6. Termin bei Notar:in: Erst die Beurkundung nach § 1410 BGB macht den Vertrag wirksam.

Was kostet das?

Die Notarkosten richten sich wie bei jedem Ehevertrag nach eurem Reinvermögen (2,0-Beurkundungsgebühr, Tabelle B nach § 34 GNotKG, Mindestgebühr 120 €). Bei 100.000 € Geschäftswert liegt sie bei rund 546 € netto, bei 200.000 € bei rund 870 € netto (rund 1.035 € mit USt, rund 1.060 € mit Auslagen). Nutzt den Notarkosten-Rechner für eure konkrete Summe – bei binationalen Verträgen können zusätzlich Kosten für Dolmetscher:in oder Übersetzungen anfallen.

Ein individueller anwaltlicher Entwurf mit internationalem Bezug bewegt sich häufig am oberen Ende der üblichen Spanne von 1.700–4.000 €+, da grenzüberschreitende Fragen mehr Abstimmung erfordern. Unser geführter Paar-Prozess für 99 € (Angebotspreis, regulär 149 €) deckt die Rechtswahl und den deutschen Güterstand strukturiert ab – getrennte Fragen, Partner-Abgleich, Fairness-Check, Vermögensverzeichnis und PDF-Entwurf aus anwaltlich vorbereiteten Bausteinen. Bei komplexem Auslandsvermögen ist er der informierte Ausgangspunkt vor dem Notartermin, ersetzt aber keine länderspezifische Beratung. Testet den kostenlosen 3-Minuten-Check oder schaut euch den Ablauf an.

Unverbindliche Orientierung

Häufige Fragen

Welches Recht gilt für unsere Ehe, wenn wir nichts regeln?

Ohne Rechtswahl bestimmt die EU-Güterrechtsverordnung das anwendbare Recht – vorrangig anhand des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts nach der Hochzeit, sonst der gemeinsamen Staatsangehörigkeit, sonst der engsten Verbindung.

Ändert sich das anwendbare Recht automatisch, wenn wir umziehen?

Nein, der einmal bestimmte erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt ändert sich nach der Hochzeit grundsätzlich nicht automatisch. Genau deshalb ist eine bewusste Rechtswahl im Ehevertrag für binationale Paare so wichtig.

Wird ein deutscher Ehevertrag im Ausland automatisch anerkannt?

Innerhalb der EU-Staaten, die die Güterrechtsverordnung anwenden, grundsätzlich ja. Außerhalb der EU gibt es keine pauschale Garantie – das sollte im jeweiligen Zielland individuell geprüft werden.

Können wir deutsches Recht wählen, auch wenn keiner von uns Deutsche:r ist?

Ja, entscheidend ist meist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland, nicht die Staatsangehörigkeit. Die genauen Voraussetzungen der Rechtswahl solltet ihr im Einzelfall mit Notar:in klären.