Ehevertrag nachträglich schließen: So geht es auch nach Jahren Ehe

Redaktion meinehevertrag24 · 21. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit

Zwei Eheringe liegen neben einem aufgeschlagenen Vertragsdokument auf einem Holztisch

Viele Paare glauben, der Zug für den Ehevertrag sei mit dem Ja-Wort abgefahren. Das stimmt nicht. Ihr könnt einen Ehevertrag schließen, wann immer ihr wollt – auch nach fünf, zehn oder zwanzig Ehejahren. § 1408 BGB regelt das ausdrücklich: Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse jederzeit vertraglich ordnen, unabhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung.

In der Praxis entsteht der Wunsch nach einem nachträglichen Ehevertrag fast immer aus einem konkreten Anlass: einer von euch macht sich selbstständig, ihr kauft gemeinsam eine Immobilie, eine Erbschaft oder Schenkung steht im Raum, oder einer reduziert beruflich, um sich um Kinder oder Angehörige zu kümmern.

Anders als vor der Hochzeit gibt es dabei eine Besonderheit, die viele überrascht: Weil ihr vermutlich seit der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, ist bis zum Tag eures Vertrags bereits Zugewinn aufgelaufen. Dieser Artikel zeigt, wie ihr damit umgeht, worauf Gerichte bei nachträglichen Verträgen genauer schauen und wie der Weg zum Notar konkret aussieht.

Ja, ein Ehevertrag geht auch nach Jahren Ehe

Das Gesetz kennt keine Frist. § 1408 BGB spricht bewusst von „jederzeit" – vor der Hochzeit, in den ersten Ehejahren oder nach zwanzig gemeinsamen Jahren macht rechtlich keinen Unterschied. Wirksam wird der Vertrag wie jeder Ehevertrag erst durch die notarielle Beurkundung (§ 1410 BGB).

Ihr müsst also nicht befürchten, etwas verpasst zu haben. Was sich mit den Jahren ändert, ist nicht die rechtliche Möglichkeit, sondern die Ausgangslage: Es gibt in der Regel schon gemeinsames oder zumindest wechselseitig bekanntes Vermögen, Gewohnheiten haben sich eingespielt – und ein Teil des Zugewinns ist bereits entstanden.

Typische Anlässe: Warum Paare erst nach Jahren nachziehen

Ein Ehevertrag steht selten aus reiner Vorsorge auf der Tagesordnung. Meist gibt einer dieser Anlässe den Ausschlag:

  • Schritt in die Selbstständigkeit: Ein Unternehmen oder eine Praxis soll im Ernstfall nicht zum Zugewinnausgleichsposten werden – mehr dazu in ehevertrag-unternehmer.
  • Immobilienkauf: Ihr investiert gemeinsam, oder eine:r bringt deutlich mehr Eigenkapital ein – der Vertrag klärt, wie das im Trennungsfall bewertet wird.
  • Erbschaft oder Schenkung: Auch wenn Erbschaften privilegiert ins Anfangsvermögen fallen, wollen viele die spätere Wertsteigerung vertraglich absichern.
  • Berufliche Reduzierung: Wenn eine:r für Kinder oder Pflege kürzertritt, wollen Paare oft fair regeln, wie sich das auf Zugewinn und Altersvorsorge auswirkt.

Die Besonderheit: Was passiert mit dem bereits aufgelaufenen Zugewinn?

Seit eurer Eheschließung lebt ihr – sofern ihr nichts anderes vereinbart habt – automatisch in der Zugewinngemeinschaft: Während der Ehe bleiben eure Vermögen rechtlich getrennt, bei einer Scheidung wird aber der jeweilige Wertzuwachs (Zugewinn) ausgeglichen. Ein nachträglicher Ehevertrag lässt diesen bereits entstandenen Zugewinn nicht automatisch verschwinden – ihr müsst ihn ausdrücklich regeln. Dafür gibt es im Kern drei Wege:

  • Stichtagsregelung: Der Zugewinn wird zum Datum des Vertrags wie bei einer fiktiven Scheidung berechnet und rechnerisch festgeschrieben. Ab diesem Stichtag gilt euer neu vereinbarter Güterstand.
  • Anfangsvermögen neu definieren: Ihr setzt das zum Vertragsdatum vorhandene Vermögen als „neues" Anfangsvermögen an. Nur der Zugewinn danach zählt noch – sinnvoll, wenn ihr vor allem Klarheit für die Zukunft schaffen wollt.
  • Bisherigen Zugewinn vertraglich festschreiben: Ihr vereinbart eine feste Ausgleichszahlung oder einen Verzicht für den bereits entstandenen Zugewinn – ähnlich einer Scheidungsvereinbarung, nur ohne dass ihr euch scheiden lasst.

Der bis zum Vertrag entstandene Zugewinn verschwindet nicht von selbst – er muss im Vertrag ausdrücklich geregelt werden, sonst gilt er unverändert fort.

Fallstricke: Worauf Gerichte bei nachträglichen Verträgen genauer schauen

Nachträgliche Eheverträge werden im Streitfall genauer geprüft als Verträge, die lange vor einer Trennung geschlossen wurden. Nach der sogenannten Kernbereichslehre des BGH (§§ 138, 242 BGB) prüfen Gerichte umso strenger, je näher eine Regelung an den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts rückt – allen voran den Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB). Verträge, die erkennbar kurz vor einer Trennung geschlossen wurden und einen Partner einseitig benachteiligen, laufen Gefahr, ganz oder teilweise unwirksam zu sein.

Ein zweiter Punkt betrifft den Versorgungsausgleich: Ihr könnt ihn grundsätzlich ausschließen oder modifizieren, doch bei scheidungsnah geschlossenen Vereinbarungen prüfen Gerichte das nach § 8 VersAusglG besonders genau. Je früher und je einvernehmlicher ihr regelt, desto stabiler steht der Vertrag später da.

So geht ihr den nachträglichen Ehevertrag an

  1. Bestandsaufnahme: Vermögenswerte beider seit der Eheschließung erfassen – am besten in einem gemeinsamen Vermögensverzeichnis.
  2. Getrennt klären, was jedem von euch wichtig ist, bevor ihr über Details sprecht – das nimmt Verhandlungsdruck aus dem Gespräch.
  3. Gemeinsam abstimmen, wie ihr mit dem bereits aufgelaufenen Zugewinn umgehen wollt (siehe oben).
  4. Entwurf erstellen lassen – aus anwaltlich vorbereiteten Bausteinen oder individuell, je nach Konstellation.
  5. Termin beim Notar vereinbaren: Dort sind Beratung und Entwurfsprüfung in der Beurkundungsgebühr enthalten.
  6. Beurkundung: Erst mit der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB) wird der Vertrag wirksam.

Wer vorbereitet und einig in den Notartermin geht, verkürzt ihn spürbar. Genau hier setzt unser geführter Paar-Prozess an: So funktioniert's.

Was kostet ein nachträglicher Ehevertrag?

Die Kosten unterscheiden sich nicht danach, ob ihr den Vertrag vor oder nach Jahren Ehe schließt. Maßgeblich ist der Geschäftswert – das Reinvermögen beider Partner nach Abzug von Schulden – und darauf die 2,0-Beurkundungsgebühr (Nr. 21100 KV GNotKG) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), mindestens 120 €:

GeschäftswertNotarkosten (netto)
40.000 €290 €
100.000 €546 €
200.000 €870 € (≈ 1.035 € inkl. USt)
500.000 €1.870 €
1.000.000 €3.470 €

Zum Vergleich: Ein klassischer individueller Entwurf durch eine Anwaltskanzlei kostet je nach Gegenstandswert und Honorarvereinbarung meist zwischen 1.700 € und 4.000 €+, reine Online-Generatoren sind mit rund 30–500 € günstiger, liefern aber oft veraltete oder unpassende Klauseln, die vor Gericht keinen Bestand haben. Die Notarkosten selbst fallen in jedem Fall an – das Beurkundungsverfahren lässt sich nicht umgehen, egal welchen Weg ihr für den Entwurf wählt. Details zur Kostenlogik findet ihr in ehevertrag-kosten.

Unser Angebot liegt dazwischen: ein geführter Paar-Prozess für einmalig 99 € (Angebotspreis, regulär 149 €) – mit getrennten Fragen, Partner-Abgleich, Fairness-Check und Entwurf aus anwaltlich vorbereiteten Bausteinen als PDF für den Notar. Mehr dazu: kostenloser 3-Minuten-Check.

Häufige Fragen

Kann man einen Ehevertrag auch noch Jahre nach der Hochzeit abschließen?

Ja. § 1408 BGB erlaubt einen Ehevertrag jederzeit während der Ehe, unabhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung. Wirksam wird er erst durch die notarielle Beurkundung nach § 1410 BGB.

Was passiert mit dem Zugewinn, der bis zum Ehevertrag schon entstanden ist?

Er verschwindet nicht automatisch. Ihr müsst ihn im Vertrag regeln – etwa über eine Stichtagsregelung, ein neu definiertes Anfangsvermögen oder eine feste Ausgleichszahlung für den bisherigen Zugewinn.

Ist ein nachträglicher Ehevertrag vor Gericht genauso wirksam wie einer vor der Hochzeit?

Grundsätzlich ja. Gerichte prüfen aber genauer, wenn ein Vertrag erkennbar kurz vor einer Trennung geschlossen wurde und einen Partner einseitig benachteiligt. Je früher und einvernehmlicher ihr regelt, desto stabiler steht der Vertrag.

Was kostet ein nachträglicher Ehevertrag beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem Reinvermögen beider Partner (Geschäftswert), zum Beispiel rund 546 € bei 100.000 € Geschäftswert. Der Notarkosten-Rechner schätzt euren individuellen Wert.

Brauchen wir für einen nachträglichen Ehevertrag einen Anwalt?

Zwingend vorgeschrieben ist das nicht – Beratung und Entwurfsprüfung sind auch beim Notar in der Beurkundungsgebühr enthalten. Bei komplexen Konstellationen, etwa Unternehmensvermögen, kann zusätzliche anwaltliche Beratung sinnvoll sein.