Ehevertrag nach der Hochzeit: Kein verpasster Zug
Redaktion meinehevertrag24 · 21. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Ihr habt geheiratet, und der Ehevertrag ist irgendwo zwischen Location-Suche, Gästeliste und Flitterwochen liegengeblieben? Das ist kein verpasster Zug. Ihr könnt einen Ehevertrag genauso gut nach der Hochzeit schließen – rechtlich macht das keinen Unterschied.
§ 1408 BGB erlaubt Eheverträge ausdrücklich „jederzeit" während der Ehe. Ob ihr ihn vor dem Standesamt unterschreibt oder ein paar Wochen oder Monate danach zum Notar geht, ändert nichts an der rechtlichen Wirkung.
Tatsächlich sprechen sogar ein paar gute Gründe dafür, den Ehevertrag jetzt, kurz nach der Hochzeit, anzugehen – statt ihn auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Kein verpasster Zug: Der Ehevertrag geht auch nach der Hochzeit
Viele Paare glauben, ohne Ehevertrag vor der Hochzeit gebe es jetzt keinen „sauberen" Weg mehr. Das Gegenteil ist der Fall: § 1408 BGB kennt keine Frist. Ihr könnt eure güterrechtlichen Verhältnisse zu jedem Zeitpunkt der Ehe vertraglich regeln. Wirksam wird der Vertrag – wie immer – erst mit der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB).
Warum kurz nach der Hochzeit sogar ein guter Zeitpunkt ist
Statt euch unter Druck zu setzen, könnt ihr die aktuelle Situation nutzen:
- Wenig aufgelaufener Zugewinn: Je kürzer ihr verheiratet seid, desto überschaubarer ist der bereits entstandene Zugewinn – ihr müsst also kaum Vergangenheit aufrollen, sondern regelt vor allem die Zukunft.
- Klarheit, bevor größere gemeinsame Entscheidungen anstehen: Wohnungskauf, Kinderwunsch oder Selbstständigkeit lassen sich leichter planen, wenn die güterrechtliche Basis schon steht.
- Ruhiger als im Hochzeitsstress: Ohne Termindruck von Location, Catering und Gästeliste könnt ihr in Ruhe über Erwartungen und Fairness sprechen – oft der bessere Rahmen als die hektischen Wochen davor.
Was bis zum Ehevertrag gilt: der gesetzliche Güterstand
Seit dem Tag eurer Eheschließung lebt ihr automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB) – auch ohne, dass ihr etwas unterschrieben habt. Während der Ehe bleiben eure Vermögen rechtlich getrennt; bei einer Scheidung wird der jeweilige Wertzuwachs ausgeglichen. Erbschaften und Schenkungen fallen privilegiert ins Anfangsvermögen, ihre spätere Wertsteigerung zählt aber zum Zugewinn.
Diese gesetzliche Regelung ist für die meisten Paare ein solider Ausgangspunkt. Oft lohnt sich aber weniger die reine Gütertrennung (die Nachteile bei Erbschaftsteuer und gesetzlichem Erbrecht mit sich bringen kann, siehe guetertrennung) als eine modifizierte Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Rahmen bleibt, einzelne Werte – etwa ein Unternehmen oder eine Immobilie – werden herausgenommen oder der Ausgleich wird gedeckelt.
So geht ihr es jetzt gemeinsam an
- Setzt euch zusammen und sprecht offen darüber, was euch beim Thema Vermögen und Absicherung wichtig ist.
- Beantwortet zentrale Fragen zunächst getrennt voneinander – das macht unterschiedliche Erwartungen sichtbar, bevor sie zum Streitpunkt werden.
- Gleicht eure Antworten ab und klärt Diskrepanzen in Ruhe – im Idealfall geführt statt frei Schnauze.
- Erstellt ein einfaches Vermögensverzeichnis – kurz nach der Hochzeit meist schnell erledigt, weil wenig Zugewinn aufgelaufen ist.
- Lasst einen Entwurf aus anwaltlich vorbereiteten Bausteinen erstellen.
- Vereinbart den Notartermin: Beratung und Beurkundung (§ 1410 BGB) machen den Vertrag wirksam.
Genau diesen Weg begleiten wir mit einem geführten Paar-Prozess: So funktioniert's.
Was der Ehevertrag jetzt kostet
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert – eurem gemeinsamen Reinvermögen nach Abzug von Schulden – und der 2,0-Beurkundungsgebühr nach § 34 GNotKG, mindestens 120 €. Bei einem Geschäftswert von 40.000 € liegt ihr bei rund 290 € netto, bei 100.000 € bei rund 546 €. Weil frisch verheiratete Paare oft noch überschaubares gemeinsames Vermögen haben, fällt der Notartermin entsprechend günstiger aus als bei Paaren mit hohem Immobilien- oder Unternehmensvermögen. Beratung und Entwurfsprüfung sind dabei in der Beurkundungsgebühr enthalten. Die genaue Höhe für eure Situation zeigt der Notarkosten-Rechner; eine ausführliche Aufstellung findet ihr in ehevertrag-kosten.
Wichtig: Notarkosten fallen für jeden Ehevertrag an, unabhängig davon, wer den Entwurf vorbereitet. Unser geführter Paar-Prozess (einmalig 99 €, Angebotspreis, regulär 149 €) ersetzt nicht den Notartermin, sondern bereitet euch inhaltlich darauf vor: kostenloser 3-Minuten-Check.
Abgrenzung: Schon länger verheiratet?
Dieser Artikel richtet sich an frisch verheiratete Paare, bei denen kaum Zugewinn aufgelaufen ist. Seid ihr schon einige Jahre verheiratet, kommt eine zusätzliche Frage dazu: Was passiert mit dem Zugewinn, der bis zum Vertrag bereits entstanden ist? Wie ihr damit umgeht, erfahrt ihr in ehevertrag-nachtraeglich.
Häufige Fragen
Kann man auch nach der standesamtlichen Hochzeit noch einen Ehevertrag schließen?
Ja, jederzeit. § 1408 BGB erlaubt den Ehevertrag unabhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung. Wirksam wird er mit der notariellen Beurkundung nach § 1410 BGB.
Ist es zu spät, wenn wir schon ein paar Monate verheiratet sind?
Nein. Rechtlich ändert sich nichts, und weil bisher kaum Zugewinn entstanden ist, ist der Vertrag inhaltlich meist sogar einfacher als nach vielen Ehejahren.
Was gilt, solange wir noch keinen Ehevertrag haben?
Automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft: getrennte Vermögen während der Ehe, Ausgleich des Wertzuwachses bei einer Scheidung.
Wie lange dauert es, bis der Ehevertrag nach der Hochzeit steht?
Das hängt vom eigenen Tempo ab: Fragen beantworten, Partner-Abgleich, Entwurf und Notartermin lassen sich bei guter Vorbereitung innerhalb weniger Wochen erledigen.
Brauchen wir für den Ehevertrag nach der Hochzeit einen Anwalt?
Nicht zwingend – Beratung und Entwurfsprüfung sind beim Notar in der Beurkundungsgebühr enthalten. Zusätzliche anwaltliche Beratung kann bei komplexeren Vermögensverhältnissen sinnvoll sein.



