Prenup in Deutschland: Was hinter dem Trend wirklich steckt
Redaktion meinehevertrag24 · 21. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

„Prenup” ist gerade überall – in Serien, auf Social Media, in Gesprächen unter Freund:innen. Der Begriff kommt aus dem Englischen (prenuptial agreement) und meint schlicht: ein Vertrag, den ein Paar vor der Hochzeit schließt, um Vermögensfragen zu regeln. Auf Deutsch heißt das Gleiche einfach Ehevertrag.
Der Unterschied liegt nicht im Konzept, sondern im Verfahren. Was in US-Filmen als dramatischer Moment mit zwei Anwaltsteams und einer Unterschrift auf den letzten Drücker inszeniert wird, läuft in Deutschland deutlich ruhiger – und rechtlich anders ab.
Wir klären, was an den Serien-Bildern dran ist, was in Deutschland automatisch gilt, und wie ihr euren „Prenup auf Deutsch” tatsächlich aufsetzt.
Prenup vs. deutscher Ehevertrag: eine Begriffsklärung
Rechtlich gibt es in Deutschland keinen „Prenup” – es gibt den Ehevertrag nach § 1408 BGB, der euch weitgehende Vertragsfreiheit gibt, eure Vermögens-, Unterhalts- und Versorgungsfragen für den Fall der Fälle zu regeln. Der englische Begriff beschreibt also im Kern dasselbe Instrument, nur eben mit einem angloamerikanischen Verfahren im Hintergrund.
Der entscheidende Unterschied: In den USA reicht in vielen Bundesstaaten eine schriftliche, von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarung – oft begleitet von je einer eigenen Anwaltschaft. In Deutschland braucht ein Ehevertrag zwingend die notarielle Beurkundung (§ 1410 BGB). Ohne Notartermin gibt es keinen wirksamen Ehevertrag, egal wie detailliert das Dokument ist.
Was US-Serien falsch vermitteln
- „Eine Unterschrift reicht.” Falsch für Deutschland – erst die notarielle Beurkundung macht den Vertrag wirksam.
- „Ein Anwaltsteam schreibt einseitig Klauseln, die andere Seite unterschreibt nur.” Auch das funktioniert in Deutschland nicht ohne Weiteres: Gerichte prüfen einseitig belastende Verträge streng (dazu unten mehr).
- „Ohne Prenup gehört bei der Scheidung alles automatisch 50/50.” Das trifft auf manche US-Community-Property-Staaten zu, nicht auf Deutschland. Hier gilt ein anderes Grundprinzip (siehe nächster Abschnitt).
- „Ein Prenup ist nur für sehr reiches Verlobte.” In Deutschland ist ein Ehevertrag für alle offen – von der Firmengründerin bis zum Paar mit geerbter Wohnung.
Die dramatisierten Serien-Bilder passen selten zur deutschen Rechtslage – hier ist der Ablauf ruhiger, aber genauso verbindlich.
Was in Deutschland automatisch gilt
Ohne jeden Vertrag lebt ihr in Deutschland automatisch in der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Das bedeutet: Während der Ehe bleibt euer Vermögen komplett getrennt – kein automatisches „alles gehört jetzt beiden”. Erst bei einer Scheidung wird der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs während der Ehe, rechnerisch ausgeglichen. Das ist etwas ganz anderes als eine pauschale 50/50-Teilung des gesamten Vermögens, wie sie manche US-Bundesstaaten kennen.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Bringt eine Seite eine gut laufende Selbstständigkeit mit in die Ehe, gehört diese ihr auch während der Ehe allein – ein „Prenup” im US-Sinn, der das Unternehmen komplett aus der Ehe heraushält, ist dafür in Deutschland gar nicht nötig. Relevant wird ein Ehevertrag erst, wenn ihr auch die Wertsteigerung dieses Unternehmens während der Ehe vom Zugewinnausgleich ausnehmen wollt.
Wollt ihr an diesem gesetzlichen Grundmodell etwas ändern – etwa Betriebsvermögen herausnehmen oder den Ausgleich deckeln –, braucht ihr einen Ehevertrag. Mehr zu den Optionen (inklusive kompletter Gütertrennung) findet ihr im Artikel Gütertrennung: Wann sie wirklich Sinn ergibt.
So macht ihr einen „Prenup auf Deutsch”
- Sprecht offen darüber, was euch wichtig ist – Vermögen, Firma, Immobilie, Unterhalt im Trennungsfall. Am besten getrennt voneinander reflektieren, dann gemeinsam abgleichen.
- Klärt Diskrepanzen: Wo seid ihr euch einig, wo nicht? Ein strukturierter Prozess hilft, das ohne Streit auf den Tisch zu bringen.
- Lasst aus euren Wünschen einen Entwurf vorbereiten – auf Basis anwaltlich geprüfter Bausteine statt eines generischen Musters aus dem Internet.
- Vereinbart einen Notartermin. Beim Notar sind Beratung und Entwurfsprüfung in der Beurkundungsgebühr enthalten – wer informiert und einig zum Termin kommt, macht ihn deutlich entspannter.
- Unterschreibt gemeinsam vor der Notarin oder dem Notar. Erst mit der Beurkundung wird euer Ehevertrag wirksam (§ 1410 BGB).
Mehr zum Ablauf eines Notartermins lest ihr in Der Notartermin für euren Ehevertrag.
Wirksamkeitsgrenzen: Nicht alles ist durchsetzbar
Auch beim „Prenup auf Deutsch” gilt: Vertragsfreiheit hat Grenzen. Nach §§ 138, 242 BGB prüfen Gerichte Eheverträge auf Inhalts- und Ausübungskontrolle – die sogenannte Kernbereichslehre des BGH. Je näher eine Regelung am Kernbereich der Ehe liegt – allen voran der Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) –, desto strenger fällt die Prüfung aus.
Einseitig belastende Klauseln, wie sie in dramatisierten US-Vorlagen vorkommen, können unwirksam sein, besonders wenn eine Seite bei Vertragsschluss deutlich in der schwächeren Verhandlungsposition war. Auch der Versorgungsausgleich lässt sich zwar ausschließen, wird bei scheidungsnahen Vereinbarungen aber besonders genau geprüft (§ 8 VersAusglG).
Ein „harter”, einseitiger US-Style-Prenup hält vor einem deutschen Gericht oft nicht – fair ausgehandelte Klauseln dagegen schon.
Für euch heißt das: Ein Ehevertrag ist kein Ort für Extreme. Klauseln, die eine Seite bei Betreuungsunterhalt oder Altersvorsorge komplett leer ausgehen lassen, sind ein Risiko, dass der Vertrag im Ernstfall vor Gericht ganz oder teilweise scheitert. Ausgewogene, gemeinsam erarbeitete Regelungen haben dagegen deutlich bessere Chancen, Bestand zu haben.
Kosten kurz zusammengefasst
Die Notarkosten richten sich nach eurem gemeinsamen Reinvermögen (Geschäftswert, § 34 GNotKG) und liegen bei einer 2,0-Gebühr nach Tabelle B, mindestens 120 €. Zum Vergleich: bei 100.000 € Geschäftswert liegt die Gebühr bei 546 € netto, bei 500.000 € bei 1.870 € netto. Einen individuellen Anwaltsentwurf klassisch beauftragt, kostet meist 1.700–4.000 €+. Unseren geführten Paar-Prozess gibt es aktuell einmalig für 99 € (regulär 149 €).
Für eure konkrete Zahl nutzt am besten den Notarkosten-Rechner oder startet mit dem kostenlosen 3-Minuten-Check.
Unverbindliche Orientierung
Häufige Fragen
Ist ein Prenup in Deutschland das Gleiche wie ein Ehevertrag?
Ja, „Prenup” ist nur der englische Begriff. Rechtlich handelt es sich in Deutschland um einen Ehevertrag nach § 1408 BGB, der notariell beurkundet werden muss.
Reicht wie im Film eine einfache Unterschrift?
Nein. In Deutschland wird ein Ehevertrag erst durch notarielle Beurkundung wirksam (§ 1410 BGB) – eine privatschriftliche Unterschrift genügt nicht.
Kann man im Ehevertrag einfach alles einseitig festlegen?
Nein. Gerichte prüfen Eheverträge nach der Kernbereichslehre, besonders Regelungen zum Betreuungsunterhalt. Einseitig belastende Klauseln können unwirksam sein.
Was kostet ein Ehevertrag beziehungsweise Prenup in Deutschland?
Die Notarkosten hängen vom gemeinsamen Reinvermögen ab, mindestens 120 €. Eine grobe Orientierung gibt der Notarkosten-Rechner, ein individueller Anwaltsentwurf liegt meist bei 1.700–4.000 €+.
Ab wann gilt unser Ehevertrag?
Erst ab dem Moment der notariellen Beurkundung. Davor abgestimmte Entwürfe sind rechtlich noch nicht bindend.



